Leuchtmittel sollten nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden. Im Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) ist verbindlich geregelt, wie man Leuchten und Leuchtmittel entsorgen muss, damit die Umwelt geringstmöglich belastet wird. Das 2006 beschlossene Gesetz ist die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben mit dem Ziel, möglichst viele Bauteile dem Recyclingkreislauf zuzuführen, damit diese wieder- bzw. weiterverwendet werden können.
Deshalb dürfen Leuchtmittel nicht einfach im normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern es sollte sich vorher informiert werden, welche Art der Entsorgung die richtige ist.