Neue Energielabel ab 2021: Überarbeitete Energieeffizienzklassen für Beleuchtung
Ab September 2021 gelten neue Energielabel und überarbeitete Energieeffizienzklassen für Beleuchtung. Die Energieverbrauchskennzeichnung wird hierbei auf die Klassen A bis G gesetzt. Was das für Sie heißt und worauf Sie zukünftig achten müssen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Was ändert sich mit dem neuen Energielabel 2021?
Die Umsetzung der neuen Regelungen für Beleuchtung regeln die EU-Verordnungen EU 2019/2015 bzw. 2021/340 (Produktinformation) und EU 2019/2020 bzw. 2021/341 (Produktdesign), welche die bisherigen Vorgaben ersetzen und ergänzen. Sie betreffen alle Lichtquellen, wie z.B. LED-Module oder Lampen mit Sockel.
Weitere Neuerungen betreffen die Tauschbarkeit von Lichtquellen und Betriebsgeräten von umgebenden Produkten und deren Kennzeichnung, sowie die Eintragung von Lichtquellen in die neue Version der EPREL Datenbank der EU mit erweiterten Parametern.
Seit dem 01. September 2021, ist die neue EU-Verordnung in Kraft und muss bei allen betroffenen Produkten sichtbar sein.
Warum wurden die Energieeffizienzklassen überarbeitet?
Mit der neuen Verordnung ist eine Neuskalierung der Energieklassen vorgesehen. Die neue Skala reicht von A bis G. Die Anforderungen jeder Klasse wurden so gestaltet, dass die Klassen A bis C erst in Zukunft erreicht werden können. Das bedeutet, um ein Beispiel zu nennen, dass eine Lichtquelle mit einer Energieklasse E noch immer eine gute Effizienz aufweist. Das bedeutet aber auch, dass zwischen den bisherigen Energieklassen und den neuen kein Zusammenhang besteht.
(Mit Klick auf die gelben Punkte erhalten Sie eine Erläuterung der einzelnen Bereiche.)
Weiterführende Infos zum neuen Energielabel 2021
Der Verband der Elektroindustrie ZVEI hat eine umfassende Info-Broschüre erstellt. Sie erläutert die Hintergründe der Revision, Fristen, Pflichten von Herstellern und Händlern, die neuen Ökodesignanforderungen in Bezug auf Ressourceneffizienz und die neuen Energielabel selbst.