SLV erweitert die gesetzliche Gewährleistung und bietet ab dem 05.05.2018 zusätzlich eine fünfjährige Garantie auf die jeweils aktuelle SLV Produktpalette ab 2018 an. Mit der freiwilligen und kostenlosen Einräumung dieser Garantie setzt SLV ein Zeichen im Sinne nachhaltiger und qualitativ hochwertiger Produktion. Die Garantie gilt ab dem Rechnungsdatum.
Konventionelle Leuchtmittel und LED-Retrofit, LED-Strips und Lichtbalken, nicht fest verbaute Betriebsgeräte (Treiber, Netzteile, Transformatoren), Komponenten und Zubehör, reduzierte Ware (Aktionsliste) und Sonderanfertigungen sowie Handelsware sind jedoch von der Garantie ausgeschlossen, aufgrund natürlicher Ursachen oder bedingt durch den Stand der Technik. Insbesondere bei Handelsware liegt die Qualität derartiger Produkte nicht in der Verantwortung von SLV, so dass hierfür keine Garantie übernommen werden kann.
Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere Schäden, die nicht in der Verantwortung von SLV liegen, z.B. unsachgemäße Verwendung, nicht fachgerechte Installation, höhere Gewalt oder Schäden aufgrund natürlicher Bedingungen, z.B. Verschleiß, Alterung von Kunststoffteilen, gewisse Leuchtkraftreduzierung. Sämtliche Ausschlussgründe können in den Garantiebedingungen nachgelesen werden.