ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER SLV SWISS AG

Art. 1 Angebote, Preise und Liefertermine

1.1 Unsere Angebote erfolgen, insofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
1.2 Leuchtmittel sind in den Preisen generell nicht eingeschlossen. Ausnahmen sind entsprechend im Katalog vermerkt.
1.3 Viele SLV Produkte sind für ihren Trademark und Design geschützt. Bei Verletzung dieser Rechte wird Klage erhoben.
1.4 Die in diesem Katalog erwähnten Verkaufspreise verstehen sich exkl. MwSt. und exkl. VRG. Die MwSt. wird nach dem gesetzlich gültigen Satz erhoben.

Art. 2 VRG

Die VRG (Vorgezogene Recycling-Gebühr) wird nach den SENS Vorschriften separat verrechnet.

Art. 3 Anlieferung

3.1 SLV Swiss AG bestimmt die ## Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.
3.2 Lieferungen erfolgen franko Domizil Schweiz ab CHF 300.- netto Warenwert pro Sendung, exkl. MwSt. Für einen Betrag darunter wird dem Empfänger ein Logistikkostenanteil von bis zu CHF 25.- weiterverrechnet.
3.3 Der Empfänger stellt die zum Ausladen und Auspacken notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.
3.4 Bei Lieferungen mit UPS gilt die Unterschrift eines Abnehmers des Empfängers als Bestä¬tigung dafür, dass die Lieferung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist. Bei Transportschäden ist eine Bestandaufnahme zu erstellen.
3.5 Für jede andere Versand## Art behalten wir uns die Verrechnung der effektiven Transportkosten vor, z. B. Expresssendungen. Diese müssen schriftlich beantragt werden.
3.6 Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

Art. 4 Bestellungen

4.1 Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen.
4.2 Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.
4.3 Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden.

Art. 5 Lieferfristen

Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.

Art. 6 Zeigemuster

6.1 Zeigemuster werden grundsätzlich ohne Leuchtmittel sofern diese nicht fest integrierte Bestandteile der Leuchten sind höchstens einen Monat zur Verfügung gestellt und nach Versand verrechnet.
6.2 Innert dieser Zeit können Zeigemuster zur Gutschrift retourniert werden. Die Leuchten müssen zu Lasten des Kunden, in der Originalverpackung inkl. der Gebrauchsanweisung und dem Befestigungsmaterial zurückgesendet werden.
6.3 In jedem Falle werden Leuchten, die vom Kunden abgeändert oder beschädigt wurden z. B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten Zuführungen u. ä. oder unvollständige Muster nicht gutgeschrieben und wieder an den Kunden retourniert.

Art. 7 Rücksendungen

Die Rücksendungen werden 3 Monate nach dem Rechnungsdatum akzeptiert. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der Verkaufsdirektion von SLV Swiss AG angenommen, wobei die Ware in jedem Falle franko an unsere Adresse: SLV Swiss SA, Route du Bey 6, Box 1-2-3-4, 1847 Rennaz, zurückzusenden ist. Material in sehr gutem und wiederverkaufsfähigem Zustand wird zu höchstens 80 % des Warenwertes gutgeschrieben. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Leuchtmittel können nicht zurückgenommen werden.

Art. 8 Reklamationen

Minder- oder Falschlieferungen sowie Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller schriftlich beanstandet werden.

Art. 9 Garantie

9.1 Die Garantie für Leuchten ohne Leuchtmittel beträgt 2 Jahre nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens der SLV Swiss AG zurückzuführen sind.
9.2 Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für Demontage und Wiedermontage von Leuchten übernommen.
9.3 Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden. Dies gilt auch, wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten worden sind.
9.4 Von der Garantie sind Transformatoren und Leuchtmittel ausgeschlossen, sofern sie nicht neudefekt beim Auspacken sind.
9.5 Jegliche Garantie setzt voraus, dass das defekte Material an unsere Adresse: SLV Swiss SA, Route du Bey 6, Box 1-2-3-4, 1847 Rennaz verpackt und franko zugestellt wird.

Art. 10 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen mit 2% Skonto an 10 Tagen zahlbar. Wir behalten uns bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist die Verrechnung von Verzugs¬zinsen vor.

Art. 11 Eigentumsvorbehalt

SLV Swiss AG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

Art. 12 Nebenabreden

Andere Vereinbarungen als diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich mit SLV Swiss AG vereinb## Art wurden.

Art. 13 Obligationsrecht

Soweit diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationsrechts.

Art. 14 Submissionen

Die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen von SLV Swiss AG gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen vor.

Art. 15 Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 1000 Lausanne.

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